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Alle Antworten werden unten angeführt. Wichtig: wer die Massenstrafanzeige auf einem Unterschriftenblatt unterschrieben hat, soll unbedingt direkt bei der Bundesanwaltschaft eine direkte Antwort verlangen, und darauf hinweisen, dass es mit der billigen Abweisung zu Handen Herrn Jamin nicht einverstanden ist und es juristische Handlungsverweigerung ist, dass nicht allen Anzeigenden direkt oder mindestens per Medienmitteilung geantwortet wird, wie es auf den Unterschriftenblättern auch klar verlangt wird. Zudem darauf hinweisen, dass man mit der oberflächlichen, verantwortungslosen Abweisung der Strafanzeigen, wie sie Hr. Jamin mitgeteilt wurde angesichts der eindeutigen Faktenlage keineswegs einverstanden ist.
Ausführliche Antwort auf die Zurückweisung von 339 Strafanzeigen - erneute Einreichung - folgt nächstens.
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Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat leider erwartungsgemäss sämtliche 339 Strafanzeigen (Unterschriftenblätter) zurückgesandt und versucht sich mit lächerlich lapidaren Worten aus der Verantwortung zu ziehen. Wir werden diese Antwort noch ausführlich kommentieren.
Aber was jetzt schon fest steht und nie mehr geleugnet werden kann: Die Schweizerische Bundesanwaltschaft wurde bereits zum 2. Mal per Strafanzeigen, diesmal im einem Schub 339 Strafanzeigen, über allergrösste vor uns ablaufende Verbrechen im Ausmass von wiederholtem Völkermord informiert. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat ganz klar die eingereichten Strafanzeigen und die dort dargelegten Fakten gelesen. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft wurde mittels Strafanzeigen über den Fakt informiert, dass es keine Beweise der behaupteten Viren gibt, - dies ist nicht eine Meinung der Strafanzeigenen - , dies ist belegter Fakt nach 14 jährigen Fragen an alle wichtigen zuständigen Stellen. Trotz dieses Faktes wird das Volk von den Verantwortlichen Politikern und Beamten wissentlich irregeführt, indem es als selbstverständlich "informiert" wird, dass diese Viren existieren und dies längst bewiesen sei. Dies ist ein nicht widerlegbarer Fakt der einen Irreführungsangriff darstellt. Erstens wird das Volk aktiv im Glauben an gefährliche Viren gestärkt - wider besseres Wissen, da sie nach Beweisen gefragt wurden und diese nicht erbringen konnten, - und zweitens wird das Volk aufgrund dieser fiktiven Bedrohung ermuntert oder ev. sogar gezwungen, Impfungen, die nachweislich Gifte enthalten, oder Chemo Medikamente wie Tamiflu, das einen lebenswichtigen Zellatmungsprozess hemmt, impflantieren zu lassen oder einzunehmen. Das ist ein ganz klarer Angriff auf die Unversehrtheit der Bevölkerung - ohne jegliche wissenschaftliche Rechtfertigung. Die Schweizerische Bundesstaatsanwaltschaft sieht darin kein Verbrechen. Damit gesellt sich die Schweizerische Bundesanwaltschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig zu den Pandemie- Propagierenden, indem sie deren Verbrechen schützt und das Volk schutzlos dem Vergiftungswahnsinn überlässt. ------------ Sobald der Rechtsstaat demokratisch verwirklicht wird, werden die involvierten Bundesanwälte garantiert zur Verantwortung gezogen werden. .................. Wir rufen zum Volksaufstand angesichts dieser Korruption auf. Wir rufen zu Notwehr gegen diese wahnsinnigen Vergiftungsattacken und Irreführungsattacken auf. .......................
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2009.8.13 Hier die Antwort der Bundesanwaltschaft, auffällig ist auch, dass die Antwort nur an L. Jamin vom Komitee gerichten ist, es sind aber 339 Strafanzeigen von 339 Personen, und es kommen noch weitere dazu. Dies scheint die Bundesanwaltschaft nicht zu interessieren. Sie tun so, als ob nur Herr Jamin die Strafanzeige eingereicht hätte, und wollen sich vorbehalten, auf keine weiteren Eingaben von ihm mehr einzugehen. Das Antwortschreiben. [78 KB]
2009.10.20 Staatanwaltschaft Düsseldorf - macht sich ebenfalls zum tolerierenden Mittäter: Staatsanwalt Andreas Stüve zeichnet für die verantwortungslosen Düsseldorfer Staatsanwälte. [487 KB]
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